Im zweiten Anlauf hat das Europaparlament die Reform des EU-Urheberrechts doch noch auf den Weg bringen können. Auch die beiden umstrittenen Artikel wurden mehrheitlich angenommen.


Im Juli diesen Jahres war Berichterstatter Axel Voss (CDU) mit seinen Vorschlägen noch gescheitert. Nach ein paar kleinen Änderungen wurde die mögliche EU-Urheberrechtsreform am heutigen Mittwoch dann schließlich doch noch durchgewunken. Experten sehen das “freie Internet” noch immer in großer Gefahr.

Das hat sich geändert

Inhaltlich hat sich nicht all zu viel getan, nachdem der erste Vorschlag abgelehnt wurde. Artikel 13 spricht zwar nicht explizit von dem Einsatz möglicher Upload-Filter, legt aber fest, dass Onlineplattformen wie YouTube oder Facebook in Zukunft die Inhalte schon vor Veröffentlichung auf potentielle urheberrechtliche Verletzungen prüfen müssen. Viel Spielraum bleibt den Plattformen damit nicht. Dafür gibt es nun zumindest eine Ausnahmeregelung für kleine Unternehmen und nicht kommerzielle Anbieter wie Wikipedia.

Auch Artikel 11, zum Leistungsschutzrecht, wurde nur marginal angepasst. Die Veröffentlichung von Links zu Presseartikeln inklusive “einzelner Wörter” soll auch in Zukunft erlaubt sein. Angebote wie Google News dürften aber nicht mehr ganze Textausschnitte (oder Überschriften) veröffentlichen, ohne eine Lizenz bei den Verlegern zu erwerben.

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